Neben den Landes-Strafvollzugsgesetzen der Länder soll durch diesen Entwurf angeregt werden, auch den Bereich der ambulanten Resozialisierung in ähnlicher Weise rechtlich, fachlich, organisatorisch, personell und finanziell zu strukturieren und damit die Resozialisierung von straffälligen Menschen wirkungsvoller zu gestalten – auch im Interesse der Opfer und der Angehörigen der Straftäter.
Nähere Infos: Diskussionsentwurf Landes-Resozialisierungsgesetz