Im November 2018 erteilte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg dem Deutschen Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) den „Auftrag zur Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation der Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet (kurz: KontaktverbotsVO vom 24. Februar 2012, HmbGVBl, 24) in St. Georg (vgl. Drs. 21/4048 in der Fassung Drs. 21/5618, Drs. 21/11140)“. Der Zeitraum für das Evaluationsprojekt belief sich auf insgesamt 14 Monate von November 2018 bis Dezember 2019.
Die Evaluation sollte die Fragen beantworten, inwieweit die Ziele der KontaktverbotsVO erreicht wurden, ob und welche Auswirkungen festzustellen und welche Handlungsempfehlungen davon abzuleiten sind. Die Fragen und die Bewertung der Zielerreichung beziehen sich auf einen Gegenstand, der von vielen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst wird, die in gegenseitigen Abhängigkeitsbeziehungen zueinanderstehen und in eine komplexe soziale Struktur des Hamburger Stadtteils St. Georg eingebettet sind. Vor diesem Hintergrund können kausale Auswirkungen oder Effekte der KontaktverbotsVO inklusive ihrer Sanktionspotenziale für die Zielerreichung der Verordnung nicht festgestellt werden.